Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten zu Schnell- und Selbsttests zum Nachweis von SARS-CoV-2

(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest/faq-schnelltests.html)

01. Was ist der Unterschied zwischen PCR-Tests, Antigen-Schnelltests und Selbsttests?

02. Welche Tests sind wofür geeignet?

03. Gibt es einen Anspruch auf einen PCR-Test bei einem positiven Selbsttest?

04. Wer muss die Tests beschaffen?

05. Was macht die neu eingerichtete Task Force?

06. Wer zahlt was?

07. Wie kommen die Tests zum Bürger?

08. Wie wird kontrolliert, dass nur ein Mal pro Woche ein Test gemacht wird?

09. Wie wird das Testergebnis dokumentiert?

10. Werden Selbsttests Pflicht vor dem Schul- oder Kita-Besuch?

11. Gibt es genügend Antigen-Schnelltests?

12. Gibt es genügend Selbsttests?

13. Gibt es eine Meldepflicht für Antigen-Schnelltests?

14. Gibt es eine Meldepflicht bei einem positiven Selbsttest?

15. Wer kann Antigen-Schnelltests anwenden?

16. Welche Schnelltests werden erstattet?

17. Was müssen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser tun, um Antigen-Schnelltests zu beantragen?



01. Was ist der Unterschied zwischen PCR-Tests, Antigen-Schnelltests und Selbsttests?

PCR-Tests sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal – die Auswertung durch Labore.

Antigen-Schnelltests: Haben ihren Namen, weil das Ergebnis schnell vorliegt. Können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden – dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Test aber direkt vor Ort. Seit 8. März hat jeder Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche.

Selbsttests: Haben ihren Namen, weil diese Tests jeder selber, bspw. zuhause, machen kann. Die Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Dafür muss die Probenentnahme und -auswertung entsprechend einfach sein. Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte überprüft zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut Qualität und Aussagekraft der Tests.

Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden.


02. Welche Tests sind wofür geeignet?

PCR-Tests als Goldstandard der Diagnostik werden weiterhin eingesetzt, um zum Beispiel bei einer Person mit Symptomen abzuklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt oder um einen positiven Schnell- oder Selbsttest zu verifizieren. Antigen-Schnelltests kommen derzeit in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Schulen zum Einsatz, um Personal oder Bewohner regelmäßig zu testen. Seit dem 8. März können sich alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal wöchentlich mit einem Schnelltest testen lassen. Durchgeführt werden die Tests in den Testzentren der Gesundheitsämter vor Ort oder von beauftragten Dritten (z.B. Apotheken, Ärzte). Die Kosten übernimmt der Bund. Selbsttests können zusätzliche Sicherheit in konkreten Situationen im Alltag geben – etwa bei einem privaten Besuch oder perspektivisch vor einem Theater- oder Kinobesuch. Sie können auch im Rahmen der Testkonzepte der Länder in Schulen und Kitas eingesetzt werden. Fällt ein Schnell- oder Selbsttest positiv aus, sollte das Ergebnis unbedingt durch einen PCR-Test bestätigt werden.


03. Gibt es einen Anspruch auf einen PCR-Test bei einem positiven Selbsttest?

Ja. In den Testzentren soll dafür unmittelbar die Möglichkeit bestehen, nach einem positiven Schnelltest die Probe für einen PCR-Test abnehmen zu lassen. Wer sich zuhause selbst getestet und ein positives Ergebnis erhalten hat, sollte einen Termin beim Hausarzt machen oder sich unter der Telefonnummer 116 117 melden, um sich dann mit einem PCR-Test testen zu lassen. Bis zum Bestätigungstest, sollte man zuhause bleiben und sich an die AHA- + L-Regel halten.


04. Wer muss die Tests beschaffen?

Schnell- und Selbsttests zum Einsatz in Testzentren, Schulen, Pflegeheimen etc. beschaffen die Bundesländer in eigener Zuständigkeit. Der Bund hat bei verschiedenen Herstellern Kontingente gesichert, damit genügend Tests für den deutschen Markt zur Verfügung stehen. Bestimmte Einrichtungen können Antigen-Schnelltests selbst beschaffen, nutzen und mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen. Das sind z.B. Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen oder Tageskliniken sowie Unternehmen der kritischen Infrastrukturen.


05. Was macht die neu eingerichtete Task Force?

Mit der Task Force hilft der Bund den Ländern, die Bestellung der Tests zu optimieren. Aktuell haben die Länder die Möglichkeit, ein Starter-Paket Tests direkt beim Hersteller Roche zu bestellen. Eine mögliche Option ist eine Bestellplattform zu etablieren, damit Schulen und Kitas die Schnelltests einfacher abrufen können. Es bleibt aber Aufgabe der Länder, ihre Schulen und Kitas mit Schnelltest zu versorgen.


06. Wer zahlt was?

Die Länder beschaffen und organisieren die Tests vor Ort und bauen dafür ggf. Testzentren auf oder aus. Für die Versorgung ihrer Einrichtungen (Kitas, Schulen) kommen die Länder selber auf. Der Bund übernimmt dagegen die Kosten für die Schnelltests, die individuell in Testzentren, Apotheken oder Praxen durchgeführt werden. Angesetzt sind dafür 18 Euro pro Test für das Testkit und die Durchführung des Tests. Wenn Unternehmen ihre Belegschaft oder der Einzelhandel und Restaurants ihre Kunden testen lassen wollen, kommen sie selber für die Kosten auf. Bestimmte Einrichtungen können schon seit längerer Zeit Antigen-Schnelltests selbst beschaffen, nutzen und mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen. Das sind z.B. Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen oder Tageskliniken sowie Unternehmen der kritischen Infrastrukturen.


07. Wie kommen die Tests zum Bürger?

Die Bundesländer kaufen die Tests für die Testzentren, Schulen und Kitas ein. Apotheken und Arztpraxen können Tests direkt bei den Herstellern oder im Großhandel bestellen. Bürgerinnen und Bürger können sich über Testmöglichkeiten in ihrer Nähe informieren, einen Termin ausmachen und sich dann testen lassen.


08. Wie wird kontrolliert, dass nur ein Mal pro Woche ein Test gemacht wird?

Prinzipiell hat jede Bürgerin und jeder Bürger Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche. Erfahrungen mit kostenlosen Tests in Dänemark, Österreich und Bayern zeigen aber, dass nur ein Bruchteil der Bevölkerung von diesem Angebot Gebrauch macht.


09. Wie wird das Testergebnis dokumentiert?

Jedes Testzentrum hat bereits heute ein Dokumentationssystem. Nach einem Schnelltest bekommt der Getestete ein Zeugnis, auf dem u.a. angegeben wird, wer, bei wem, wann, mit welchem Ergebnis getestet wurde. Ähnliche Zeugnisse halten Apotheken und Arztpraxen vor.


10. Werden Selbsttests Pflicht vor dem Schul- oder Kita-Besuch?

Es ist Aufgabe der Länder, ihre Schulen und Kitas mit Schnelltest zu versorgen. Es können auch Selbsttests als Teil der Teststrategie der Länder für Kitas und Schulen zum Einsatz kommen.


11. Gibt es genügend Antigen-Schnelltests?

Ja. Es gibt genügend Antigen-Schnelltests auf dem Markt. 150 Mio. Schnelltests liegen laut Herstellerangaben bereits heute auf Halde und können direkt geliefert werden. Die Länder und Kommunen müssen sie nur abrufen – und machen das bereits heute schon für Pflegeheime. Der Bund hat (Stand: 04.03.2021) mindestens 800 Mio. Schnelltests über bilaterale MoU und europäische Rahmenverträge für dieses Jahr gesichert. Das tatsächliche Marktangebot wird dieses Kontingent bei weitem übertreffen.


12. Gibt es genügend Selbsttests?

Ende Februar sind die ersten Selbsttests zugelassen worden. Trotzdem hat der Bund bereits über 200 Mio. Selbsttests gesichert. Mit weiteren Herstellern laufen Gespräche. Auch hier wird das tatsächliche Marktangebot die gesicherten Kontingente bei weitem übertreffen. Die Selbsttests werden in Apotheken, im Einzelhandel und in einigen Discountern verkauft. Dieser Vertriebsweg garantiert, dass sich die Selbsttests – so wie geplant – im Alltag etablieren.


13. Gibt es eine Meldepflicht für Antigen-Schnelltests?

Ja, positive Ergebnisse von PoC-Antigenschnelltests sind meldepflichtig. Auch Personen, die in Schulen oder anderen Einrichtungen diese Tests bei anderen Personen anwenden, sind in die Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz einbezogen

.

14. Gibt es eine Meldepflicht bei einem positiven Selbsttest?

Nein. Wer einen Selbsttest macht, der positiv ausfällt, sollte diesen aber genauso wie bei einem positiven Antigen-Schnelltest durch einen PCR-Test bestätigen lassen und sich vorsichtshalber solange zu Hause in Isolierung begeben, bis das Ergebnis vorliegt. Die AHA+L-Regeln sind weiterhin zu beachten. Positive Ergebnisse von Antigen-Schnelltests, die von geschultem Personal durchgeführt werden, sind dagegen meldepflichtig.


15. Wer kann Antigen-Schnelltests anwenden?

Antigen-Schnelltests müssen von geschulten Personen durchgeführt werden, und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen müssen dabei berücksichtigt werden. Hierbei kommt es insbesondere auf die korrekte Durchführung des Nasen- bzw. Rachenabstrichs an, bei dem infiziertes Gewebe mit einem Abstrichtupfer aus dem Mund- oder Nasenraum entnommen wird. Wird der Abstrich fehlerhaft durchgeführt, kann das Ergebnis des Schnelltests verfälscht sein.


16. Welche Schnelltests werden erstattet?

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt eine Liste mit Schnelltests, die beim Einsatz erstattet werden. Die Liste wird anhand von Mindestkriterien und basierend auf Herstellerangaben erstellt. Diese Mindestkriterien werden vom PEI im Benehmen mit dem RKI entwickelt und im Verlauf angepasst.


17. Was müssen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser tun, um Antigen-Schnelltests zu beantragen?

Pflegeheime und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen dem Gesundheitsamt ein Testkonzept vorlegen. Das Gesundheitsamt legt dann fest, wie viele Antigen-Tests eine Einrichtung beschaffen kann bzw. wie viele von der Pflege- oder Krankenversicherung finanziert werden. Die Menge ist abhängig von der Zahl der Menschen, die in der Einrichtung behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht werden. In stationären Pflegeeinrichtungen können z.B. bis zu 30 Tests pro Monat und Bewohner beschafft werden. Die Beschaffung der Tests übernehmen die Einrichtungen selbst. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt auf der Homepage Hinweise zu Antigen-Schnelltests und führt eine Liste der erstattungsfähigen Antigen-Schnelltests. Die Tests können über die normalen Vertriebswege insbesondere über Apotheken, den Großhandel oder direkt vom Hersteller bezogen werden.

Wichtige Links

Corona-Arbeitsschutzverordnung: Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Arbeitschutzregelungen

Siehe 6. Angebot von Tests

Fragen und Antworten bei Einreisen im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2:

Informationen zum Coronavirus